Aufbewahrungspflicht - Was Sie wissen sollten
10. Februar 2024
Von Marcus Römer
Wussten Sie schon, dass Sie jeden Geschäftsvorfall belegen müssen? Das bedeutet, dass Sie sämtliche Unterlagen aufbewahren müssen, die für den einzelnen Geschäftsvorfall steuerlich relevant sind. Dies schließt zum Beispiel auch Dokumente über Preis- oder Margenver-handlungen ein. Von der Aufbewahrungspflicht sind sämtliche Medien betroffen, weshalb beispielsweise eine betriebliche WhatsApp-Kommunikation problematisch sein kann.
Wichtig: Achten Sie auf eine zeitgerechte Aufzeichnung / Verbuchung der Geschäftsvorfälle
· Unbare Geschäftsvorfälle sind innerhalb von zehn Tagen aufzuzeichnen.
· Kreditorische Vorgänge sind innerhalb von acht Tagen zu erfassen.
· Kasseneinnahmen und –ausgaben (Barverkehr) sind täglich zu verbuchen.