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Beratungszuschüsse

Betriebswirtschaftliche Beratungen können durch öffentliche Mittel bezuschusst werden. Die Zuschüsse betragen bis zu 50% bzw. 80% pro Projekt. Auch Steuerkanzleien können diese Zuschüsse für die Beratung ihrer Mandanten nutzen!

Zuschussfähig sind unter anderem Beratungen zur Einführung von Verfahrensdokumentationen, zur Notfallvorsorge und Unternehmensnachfolge sowie vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen wie Planungsrechnung, Finanzierung oder Optimierung des digitalen Workflows.

Höherpreisige betriebswirtschaftliche Leistungen lassen sich viel besser verkaufen, wenn der Mandant einen beträchtlichen Teil des Honorars „zurückerstattet“ bekommt. Für die Kanzlei eine tolle Möglichkeit, sich als Beratungsunternehmen zu positionieren und neue Umsatzfelder zu eröffnen.

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