Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann richtig teuer werden!
Von Marcus Römer
Sie haben noch keine Verfahrensdokumentation? Können Sie sich vorstellen, was passieren kann, wenn es jetzt zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kommt und Sie keine aktuelle Verfahrensdokumentation vorlegen können?
Die Wahrscheinlichkeit, dass vom Prüfer erkannte Mängel in der Buchführung zu einer Hinzuschätzung durch das Finanzamt führen, steigt aufgrund der fehlenden Verfahrensdokumentation erheblich.
Und eine solche Hinzuschätzung kann richtig teuer werden, denn sie kann 5 bis 10 Prozent des Umsatzes betragen. Ist Ihnen eine fehlende Verfahrensdokumentation dieses kostspielige, mitunter sogar existenzgefährdende Risiko wert?
Eine Verfahrensdokumentation ist aber nicht nur sinnvoll, um bei einer Betriebsprüfung abgesichert zu sein und so das Risiko einer Hinzuschätzung abzufedern: Durch die ausführliche Dokumentation aller steuerlich relevanten Prozesse und Systeme werden zum Beispiel Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen klar definiert und verdeutlicht. Zudem können die dokumentierten Abläufe hinsichtlich Effizienz geprüft und so Unternehmensprozesse optimiert werden.
Hierdurch kann Zeit und Geld eingespart werden. Eine Verfahrensdokumentation dient also nicht nur steuerlichen Zwecken, sondern auch einer strukturierten und wirksamen Unternehmensführung.
Ohne einer smarten Software ist die Erstellung einer individuellen und rechtssicheren Verfahrensdokumentation allerdings eine extrem zeitaufwändige und komplexe Aufgabe.