Was, wenn eine Verfahrensdokumentation fehlt?
Von Marcus Römer
Die Vollständigkeit der Verfahrensdokumentation wird im Rahmen der Betriebsprüfung kontrolliert. Können Sie dabei keine oder nur eine unvollständige Verfahrensdokumentation vorlegen, besteht die Gefahr, dass sich der Prüfer keinen Überblick über alle steuerrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen verschaffen kann.
Damit verstoßen Sie gegen die GoBD-Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Halten Sie sich aber nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, kann es zu einer Hinzuschätzung von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes auf den steuerpflichtigen Gewinn kommen.
Daher unser dringender Rat:
Geben Sie Betriebsprüfern keinen Anlass, die formelle Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung anzuzweifeln. Handeln Sie jetzt und erstellen Sie mit smartdocu eine individuelle Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen!