
Förderung hängt von Unternehmen, Standort und Vorhaben ab
Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ kann förderfähige betriebswirtschaftliche Beratungen bezuschussen. Fördersatz, Bemessungsgrundlage und maximaler Zuschuss sind in der jeweils geltenden Richtlinie geregelt.
Ob eine Beratung zur Verfahrensdokumentation, Notfallvorsorge, Unternehmensnachfolge oder Prozessoptimierung förderfähig ist, muss vor Beratungsbeginn anhand des konkreten Beratungsgegenstands und der formalen Voraussetzungen geprüft werden.
Steuerkanzleien sollten außerdem prüfen, ob sie die BAFA-Anforderungen an Beratungsunternehmen erfüllen. Die Anerkennung als Beratungsunternehmen und die Förderung eines einzelnen Mandantenprojekts sind getrennte Prüfungen.
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Amtliche Quellen und weiterführende Hinweise
Quellen zuletzt geprüft am 27. Juli 2026. Förderfähigkeit und Förderhöhe sind im Einzelfall anhand der aktuellen Programmbedingungen zu prüfen.